„Wahlarzt“ bedeutet, dass ich keine Verträge mit den Krankenkassen habe und somit mit diesen nicht verrechne. Mein Honorar erhalte ich durch meine Patienten, ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen, diese werden auch mir von den Krankenkassen bezahlt und sind für den Patienten kostenfrei.
Gerne reichen wir die beglichenen Honorarnoten bei Ihrer Krankenversicherung ein. So erhalten Sie bis zu 80% des Krankenkassentarifs für die entsprechende Leistung.
Private Krankenversicherungen erstatten bis zu 100% des Wahlarzthonorars, müssen aber eigenständig eingereicht werden.
Ich besitze das Rezepturrecht für alle Krankenkassen, d.h. die von mir ausgestellten Rezepte gelten als Kassenrezepte.
Chefarztpflichtige Medikamente kann ich für Sie bewilligen lassen.
Krankmeldungen sende ich an Ihre Krankenkasse, für Sie besteht diesbezüglich kein Unterschied zum Kassenarzt.
Zuweisungen an Fachärzte, Labor oder Röntgen sind ohne weitere Bewilligung durch die Krankenkasse gültig. Lediglich CT oder MRT muss zusätzlich vom jeweiligen Chefarzt bewilligt werden.
